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Neue Fenster für schöne Hausklassiker
Neue Fenster und Denkmalschutz schließen sich nicht aus – im Gegenteil: Spezialisierte Fensterfachbetriebe können heute auch komplizierte Kunstwerke aus den vergangenen Jahrhunderten mit den verschiedenen Fenstermaterialien nachbauen oder ergänzen. So zum Beispiel Fenster mit Bleiverglasung und Glasmalereien mit von außen nicht sichtbaren, innen liegenden Kastenfenstern. „Nach einer den Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechenden Modernisierung ist rein äußerlich kein Unterschied zu den ersetzten klassischen Fenstern festzustellen. Das gilt allerdings nicht für die reduzierte Nebenkostenabrechnung, den gewonnenen Komfort, die erhöhte Sicherheit, sowie eine verbesserte Schalldämmung und den erhöhten Sonnenschutz – diese Zusatznutzen gibt es kostenlos dazu“, so Herr Lutz Kürten von der Firma KOCH GmbH & Co. KG in Altenkirchen.

Denkmalgeschützte Häuser mit hohen Räumen, reich verzierten Fassaden und Zimmerdecken, alten Holztüren und fein strukturierten Fenstern sind für viele angehende Hausbesitzer ein Traum. Allerdings können gerade die energetischen Werte der alten Fenster schnell zum Albtraum werden – es zieht und die Kälte dringt durch die damals übliche Einfachverglasung ungehindert ins Haus. Neue Fenster mit alter Optik oder Ergänzungen der alten Fensteranlage können helfen.

Abstimmung mit der Denkmalbehörde
Wer als Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses die Fenster auswechseln möchte, muss dies vorher mit der örtlichen Denkmalbehörde abstimmen und gegebenenfalls genehmigen lassen. Vorrangiges Ziel des Denkmalschutzes ist es, das Original zu erhalten. Ist das nicht möglich, müssen die Fenster in Struktur und Profil dem historischen Vorbild entsprechen. „Dies bedeutet, dass bei Konstruktionsart, Materialwahl, Profilierung, Oberflächenbehandlung und Montage dem Charakter des schützenswerten Bauwerks Rechnung zu tragen ist. Der Architekturstil des Hauses soll nicht verfälscht und die Optik der alten Fenster beibehalten werden“, so Herr Kürten.

„Energiesparen“ war früher ein Fremdwort
Fenster mit Einfachverglasung waren in der Vergangenheit Normalität – sowohl in Gewerbebauten, als auch in Privathäusern. „Mehr als 25 Millionen einfachverglaster Fenster gibt es heute noch allein in Deutschland. Etliche davon in den rund eine Million denkmalgeschützten Altbauten, bei deren Errichtung der Begriff ‚Energiesparen’ noch ein Fremdwort war“, erklärt Herr Kürten. Wer bislang den Austausch scheute, um das Erscheinungsbild seines Hausklassikers zu bewahren, für den gibt es mittlerweile gute Lösungen – je nach Anspruch von gut und günstig bis hin zu anspruchsvollen Nachbauten für Perfektionisten, die in optischer Hinsicht dem Original detailgetreu entsprechen. Auch Schalldämmung gab es in der Vergangenheit nicht, wie man sie heute kennt und praktiziert. Neue Fenster können – wenn gut gemacht – auch diese und weitere Eigenschaften wie zum Beispiel Einbruchhemmung erbringen.

Diese Möglichkeiten bieten sich an
Moderne Wärmedämmfenster für den Einsatz in denkmalgeschützten Gebäuden können in der heutigen Zeit dem Original entsprechend nachempfunden werden. Diese wirken mit Profilleisten und äußeren Blendrahmen optisch oft wie ein einfach verglastes Fenster, verfügen aber über wesentlich bessere Dämmeigenschaften. Eine andere Lösung sind Verbundfenster, die aus zwei Flügeln bestehen und sich so wie ein Einfachfenster öffnen und schließen. „Die entsprechend ihrer handwerklichen Vorbilder sehr schmalen Profile dieser Fenster erfüllen in der Regel die Anforderungen des Denkmalschutzes. Neben dem traditionellen Rahmenwerkstoff Holz können heute auch zunehmend Rahmenwerkstoffe wie Kunststoff oder Aluminium eine originalgetreue Ästhetik gewährleisten“, erklärt Herr Kürten. „Die aufwendigste Möglichkeit ist schließlich der exakte Nachbau des historischen Einfachfensters mit neuen technischen Leistungen. Damit erhält der Modernisierer Fenster, die zwar alt aussehen, den Eigentümer beim Blick auf die Energieeffizienz des Hauses aber nicht alt aussehen lassen.“

Der Expertentipp:
„Modernisierungen, die für eine sinnvolle Nutzung und den Erhalt eines denkmalgeschützten Gebäudes notwendig sind, können von der Steuer abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Maßnahmen zählen unter Umständen auch Ausgaben für Fenster, da sie zum sogenannten Erhaltungsaufwand der schützenswerten Immobilie zählen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Denkmalbehörde diese Aufwendungen in die für den Steuerabzug erforderliche Bescheinigung aufnimmt.“